Verkaufsordnung

Es gelten die Ticketverkaufs- und Reservierungsbestimmungen der Philharmonie. Mieczysław Karłowicz in Stettin



§1 Allgemeine Bestimmungen



Diese Ordnung legt die Regeln für den Verkauf, die Reservierung und die Rückgabe von Eintrittskarten für von der Philharmonie organisierte Veranstaltungen fest. Mieczysław Karłowicz in Stettin (im Folgenden „Ordnung“ genannt).

Für die Zwecke der Verordnung bezeichnet der Begriff „Veranstaltung“ Konzerte und andere Formen gesetzlicher Aktivitäten, die von der Philharmonie organisiert werden. Mieczysław Karłowicz in Stettin (im Folgenden in der Satzung „Philharmonie“ genannt), an der Zuhörer teilnehmen.

Mit dem Kauf oder der Buchung einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung akzeptieren Sie die Bestimmungen des Reglements und verpflichten sich, diese anzuwenden.

Wenn in den Bestimmungen auf die Kasse der Philharmonie Bezug genommen wird, ist damit die Kasse gemeint, die sich am Hauptsitz der Philharmonie in der Ul. Małopolska 48, 70-515 Stettin, geöffnet:
  • von Dienstag bis Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr;
  • freitags von 13:00 bis 20:00 Uhr;
  • samstags von 12:00 bis 16:00 Uhr;
  • und eine Stunde vor jeder von der Philharmonie organisierten Veranstaltung mit Eintrittskarte;

Wenn in den Bestimmungen auf die Website der Philharmonie Bezug genommen wird, ist damit die Website gemeint, die unter filharmonia.szczecin.pl verfügbar ist

Wenn im Reglement von der Hotline der Philharmonie die Rede ist, ist damit die Informationshotline an der Kasse gemeint, die von Dienstag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer +48 539 94 94 54 erreichbar ist.

§2 Tickets



Eintrittskarten mit freistehendem Kontrollcoupon sind ungültig. Das Vorstehende gilt nicht für Tickets, die über die Website der Philharmonie erworben wurden.

Der Ticketpreis ist ein Bruttopreis und beinhaltet die zum Zeitpunkt des Verkaufs geltende Steuer auf Waren und Dienstleistungen.

Ein nicht genutztes Ticket wird ungültig.

Die Philharmonie übernimmt keinen Umtausch gekaufter Karten.

§3 Ticketarten und Ermäßigungen



Die Philharmonie verkauft folgende Arten von Eintrittskarten: reguläre Eintrittskarten, ermäßigte Eintrittskarten, Gruppeneintrittskarten, Eintrittskarten, Abonnements, Eintrittskarten für Inhaber der Szczecin Senior Card, Eintrittskarten für Inhaber der Szczecin Family Card, Eintrittskarten für Inhaber von die Stettiner Touristenkarte. Tickets unterscheiden sich im Preis und in den Bedingungen für den Kauf bzw. die Teilnahme an der Veranstaltung.

Auf der Eintrittskarte ist der dem Käufer zustehende Sitzplatz ausgewiesen (ausgenommen sind Stehplätze, Veranstaltungen ohne Sitzplatznummern und Veranstaltungen mit freiem Eintritt).

Eine reguläre Fahrkarte wird an eine Person verkauft, die die Bedingungen für den Kauf einer anderen Fahrkartenart nicht erfüllt.

Ein ermäßigtes Ticket erhält eine Person, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • ein Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist;
  • ein Schüler der Grundschule, der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II ist;
  • Student im ersten oder zweiten Studienzyklus im Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendstudium bis zum Alter von 26 Jahren;
  • Rentner, Rentner oder Person über 60 Jahre ist;
  • eine Person mit einer zertifizierten Behinderung ist;
  • besitzt die Medaille „Für Verdienste um die Kultur – Gloria Artis“;
  • eine Euro26-Karte besitzt.

Eine Person bis 16 Jahre mit einem Behindertenausweis hat Anspruch auf eine Fahrkarte für 10 PLN und eine ermäßigte Fahrkarte für einen Erziehungsberechtigten.

Personen ab 16 Jahren mit einer leichten oder mittelschweren Behinderung haben Anspruch auf eine ermäßigte Eintrittskarte für sich und ihren Erziehungsberechtigten.

Eine Person mit einer erheblichen Behinderung hat Anspruch auf eine Fahrkarte im Wert von 10 PLN und eine ermäßigte Fahrkarte für den Erziehungsberechtigten.

Beim Verkauf von Eintrittskarten werden Ermäßigungen für Inhaber der Stettiner Familienkarte berücksichtigt. Die Stettiner Familienkarte gilt nur für Familienkonzerte (an allen Veranstaltungsorten). Für Karteninhaber gelten folgende Ermäßigungen:
  • 2 Kinder in einer Familie – Eintrittspreis 20 PLN;
  • 3 Kinder in einer Familie – Eintrittspreis 16 PLN;
  • 4 Kinder in einer Familie – Eintrittspreis 12 PLN;
  • 5 Kinder in einer Familie – Eintrittspreis 8 PLN;
  • 6 Kinder in einer Familie – Eintrittspreis 4 PLN;
  • 7 und mehr Kinder in einer Familie – Eintrittspreis 2 PLN.

Inhaber der Szczecin Senior Card sind berechtigt, für ausgewählte Veranstaltungen eine Eintrittskarte für 20 PLN zu erwerben. Die Veranstaltungsliste ist an der Kasse der Philharmonie erhältlich.

Studierende von Musikschulen haben das Recht, eine Eintrittskarte für 10 PLN zu erwerben.

Personen, denen von der Stadt Stettin der Titel „Ehrenbürger der Stadt Stettin“, „Pionier der Stadt Stettin“ oder „Verdienstmedaille für die Stadt Stettin“ verliehen wurde, haben freien Eintritt zu den Veranstaltungen, sofern Plätze verfügbar sind und die Die Abendkasse wird mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung informiert.

Konzerte wie Saisoneröffnungs-, Saisonabschluss-, Präsidenten-, Silvester- und Silvesterkonzerte fallen nicht unter die in § 3 Punkt genannten Ermäßigungen. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 19.

Ermäßigungen erhalten Personen, die beim Kauf einer Eintrittskarte an der Kasse der Philharmonie einen Nachweis vorlegen, der sie zur Ermäßigung berechtigt.

Die Eintrittskarte und der Ermäßigungsnachweis sind beim Betreten der Veranstaltung dem Personal vorzuzeigen.

Wer zum Erwerb einer ermäßigten Fahrkarte berechtigt ist, kann seine Fahrkarte an eine Person zur Nutzung übertragen, die die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Erwerb einer ermäßigten Fahrkarte erfüllt. Wird die Eintrittskarte an eine Person abgegeben, die nicht zum Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte berechtigt ist, ist an der Kasse eine zusätzliche Gebühr für die Eintrittskarte zu entrichten.

Als Gruppenticket gilt ein Ticket, das für eine Gruppe von mindestens 15 Personen verkauft wird. Für jedes Gruppenmitglied wird ein Gruppenticket separat ausgestellt.

Eine Eintrittskarte zum Preis einer Gruppenkarte, ohne dass die Gruppengröße eingehalten werden muss, kann von Personen erworben werden, die an der Kasse der Philharmonie die Szczecin Tourist Card vorlegen.

Der Kartenverkauf erfolgt eine Stunde vor der Veranstaltung nur, wenn keine Plätze mehr verfügbar sind. Die Möglichkeit, Eintrittskarten für eine bestimmte Veranstaltung zu erwerben, wird vom Direktor der Philharmonie durch einen gesonderten Beschluss eingeführt.

Abonnementkarten können an der Kasse der Philharmonie erworben werden. Unter einem Abonnement versteht man die Bereitschaft einer Person, mindestens sieben reguläre/ermäßigte Eintrittskarten für verschiedene Konzerte zu erwerben. Beim Kauf von Tickets im Abonnement wird ein Rabatt von 15 % auf den Preis jedes Tickets berechnet.

Zusätzlich zu Eintrittskarten kann die Philharmonie nach eigenem Ermessen kostenpflichtige Einladungen ausstellen.

Die Einladung berechtigt zum Erwerb einer Eintrittskarte für die in der Einladung angegebene Veranstaltung in der in der Einladung genannten Anzahl und zu den in der Einladung genannten Bedingungen.

Voraussetzung für den Erwerb einer Eintrittskarte/n aufgrund einer Einladung ist die Vorlage eines Personalausweises oder einer Einladung. Karten zum Einladungspreis können ausschließlich im stationären Verkauf an der Kasse der Philharmonie erworben werden.

§4 Verkauf



Der Kartenverkauf erfolgt an der Kasse der Philharmonie.

Karten für Veranstaltungen der Philharmonie werden verkauft:
  • an der Kasse der Philharmonie;
  • am Veranstaltungsort, eine Stunde vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, an allen verfügbaren Orten;
  • über die Website der Philharmonie.
  • am Fahrkartenautomaten

Die Regeln für den Kartenkauf über die Website richten sich nach der in der Philharmonie geltenden Online-Verkaufsordnung. Mieczysław Karłowicz in Stettin.

Die Bezahlung der Fahrkarte am Fahrkartenautomaten ist ausschließlich mit Zahlungskarte möglich.

Die Bezahlung des Tickets an der Kasse kann in bar (PLN) oder per Zahlungskarte erfolgen.

Beim Kauf von Eintrittskarten an der Abendkasse oder am Automaten stellt die Philharmonie eine Fiskalquittung aus.

Der Wunsch, an der Kasse eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu erhalten, muss vor dem Kauf der Eintrittskarte(n) angemeldet werden.

Die Philharmonie stellt natürlichen Personen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gemäß geltendem Recht aus, während für Unternehmen die Rechnungen zum Zeitpunkt des Kaufs ausgestellt werden.

Die Zahlung per Überweisung ist erst nach Erhalt einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer mit einer Zahlungsfrist von 7 oder 14 Tagen möglich. Die Zahlung muss innerhalb der angegebenen Frist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen. Nach Eingang der Zahlung auf dem Konto kann der Besteller die bezahlten Karten oder Waren an der Kasse der Philharmonie abholen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Philharmonie dem Besteller Zinsen in Rechnung stellen.

Eine Stunde vor der Veranstaltung verkauft die Abendkasse nur Karten für die aktuelle Veranstaltung.

§5 Reservierung



Der Kartenverkauf erfolgt an der Kasse der Philharmonie.

Veranstaltungstickets können gebucht werden:

Um eine Reservierung vorzunehmen, ist die Angabe folgender Informationen erforderlich:
  • Tickettyp;
  • Vor- und Nachname;
  • Kontakttelefonnummer;
  • wenn Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten möchten – alles Notwendige gemäß

geltende Rechtsvorschriften, Daten zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Weigerung, die im Abschnitt genannten Daten bereitzustellen 3 macht es unmöglich, eine Reservierung vorzunehmen.

Reservierte Tickets müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Reservierung erworben werden. Nach Ablauf der angegebenen Frist wird die Reservierung storniert. Dies gilt nicht für Ticketreservierungen innerhalb organisierter Gruppen.

2 Tage vor einer bestimmten Veranstaltung storniert das System alle Reservierungen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Tickets zu buchen.

Eine Gruppenbuchung von mindestens 15 Eintrittskarten für eine bestimmte Veranstaltung ist nach Erfüllung der in §6 der Geschäftsordnung genannten Bedingungen möglich.

§6 Reservierung für organisierte Gruppen



Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für Reservierungen für eine organisierte Gruppe, d. h. Reservierungen von mindestens 15 Eintrittskarten, unabhängig von ihrer Art, für eine bestimmte Veranstaltung.

Um eine Reservierung für eine organisierte Gruppe vorzunehmen, ist eine Vorreservierung per E-Mail an folgende Adresse erforderlich: kasa@filharmonia.szczecin.pl.

Folgende Informationen sollten in der E-Mail enthalten sein:
  • Angabe der Frist
  • Gruppengröße
  • Vor- und Nachname der reservierenden Person
  • Kontakttelefonnummer
  • wenn Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten möchten – alles Notwendige gemäß

geltende Rechtsvorschriften, Daten zur Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer;

Eine Reservierung für eine organisierte Gruppe erfolgt mit der Zusendung der Reservierungsbestätigung durch den Kassenmitarbeiter.

Die Zahlungsfrist für Karten im Rahmen einer Reservierung für eine organisierte Gruppe wird individuell mit einem Mitarbeiter der Philharmonie vereinbart.

Für organisierte Gruppen reservierte Karten können persönlich an der Kasse der Philharmonie oder per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bezahlt werden. Der Übertragungstitel sollte die Nummer der zu bezahlenden Rechnung enthalten.

Wenn eine Reservierung für eine organisierte Gruppe vorgenommen wird und die Karten nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt werden, kann die Reservierung storniert werden, worüber die Philharmonie die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, darüber informiert. Die Philharmonie kann dem Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Wertes der bestellten Karten in Rechnung stellen.

Bei Zahlung per Überweisung gilt als Tag der Zahlung des Preises der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto der Philharmonie.

Bei Auslandsüberweisungen gehen sämtliche Bankgebühren zu Lasten des Ticketkäufers. Bei Auslandsüberweisungen kann die Bezahlung der Fahrkarten nur in PLN erfolgen.

§7 Regeln für die Organisation des Publikums



Die Philharmonie hat das Recht, Ihnen den Zutritt zum Zuschauerraum zu verweigern, wenn Sie zu spät zur Veranstaltung kommen. Der Einlass ist während der Veranstaltungspause möglich.

Während der Veranstaltungen ist die Nutzung von Mobiltelefonen untersagt und die Tonsignale in elektronischen Geräten müssen ausgeschaltet sein. Es ist den Zuhörern untersagt, Veranstaltungen aufzuzeichnen (Fotografieren, Filmen, Mitschneiden).

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt zur Veranstaltung.

Das Veranstaltungsticket darf ohne Zustimmung der Philharmoniker nicht für Promotion- und Werbeaktionen (einschließlich Gewinnspiele oder Gewinnspiele) oder andere kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Philharmonie erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Aufnahme und Verbreitung seines Bildes während seines Aufenthaltes am Veranstaltungsort der Veranstaltung der Philharmonie einverstanden. Die Einwilligung umfasst die Verwendung des Bildes in den Materialien der Philharmoniker zu Werbe-, Archivierungs- und Informationszwecken. Das Fehlen einer Einwilligung zur Veröffentlichung ist dem Sprecher der Philharmonie (rzecznik@filharmonia.szczecin.pl) zu melden.

§8 Sonstige Bestimmungen



Im Gebäude der Philharmonie ist das Rauchen strengstens untersagt. Alkoholkonsum ist nur an den dafür vorgesehenen Orten gestattet.

Die Philharmonie behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen, das Datum und den Ort zu ändern, das Repertoire zu ändern und die Interpreten der Veranstaltung zu wechseln.

Zu den für die Öffentlichkeit bestimmten Plätzen im Gebäude der Philharmonie gehören: der Saal, der Symphoniesaal, der Kammersaal, das Café, die Garderobe, das Foyer, der Shop auf Ebene 1 und zwei Galerien.

Über Änderungen hinsichtlich der Platzverfügbarkeit entscheidet der Direktor der Philharmonie.

§9 Rücksendungen



Die Philharmonie behält sich das Recht vor, das Repertoire zu ändern.

Die Philharmonie akzeptiert keine Kartenrückgaben, außer in den in § 9 genannten Fällen 3 der Verordnung.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung kann das Ticket zurückgegeben werden.

Die Rückgabe der Eintrittskarte erfolgt an der Kasse der Philharmonie.

Grundlage für die Rückgabe eines an der Kasse gekauften Tickets ist ein Ticket mit intaktem Code.

Wird der Kauf einer Eintrittskarte an der Abendkasse mit einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bestätigt, ist die Grundlage für die Rückgabe der Eintrittskarte die Zustimmung des Käufers zum Erhalt einer Korrektur der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer durch die Philharmonie. Die Philharmoniker können die Rückerstattung des Kartenpreises verweigern, bis sie eine unterschriebene Korrekturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten.

Die Philharmonie erstattet den Kartenpreis in bar an der Kasse oder auf der Karte gegen Vorlage des Kaufbelegs.

Bei Zahlung per Überweisung leistet die Philharmonie Rückerstattungen auf das Bankkonto.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung erhalten Sie Informationen zur Rückgabe von Tickets unter der Telefonnummer 539-949-454 oder per E-Mail: kasa@filharmonia.szczecin.pl.

Die Philharmonie ermöglicht die Einführung anderer Regeln für die Ticketrückgabe für ausgewählte Veranstaltungen.

§10 Persönliche Daten



Mit der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an die Philharmonie im Rahmen der Reservierung erklärt sich der Interessent mit deren Speicherung und Verarbeitung durch die Philharmonie zum Zweck der Kartenbuchung, des Kartenkaufs und der notwendigen Kontaktaufnahme zwischen den Parteien einverstanden.

Die von der Philharmonie erhaltenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Personenbezogene Daten werden von der Philharmonie verarbeitet. Mieczysław Karłowicz in Stettin als Verantwortlicher für personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates /EU/ 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Amtsblatt der EU L2016, Nr. 119, S. 1). Detaillierte Regeln zur Abwicklung durch die Philharmonie. Mieczysław Karłowicz in Stettin, die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten sind unter folgenden Adressen verfügbar:

filharmonia.szczecin.pl/rodo

filharmonia.szczecin.pl/polityka prywatnosci

§11 Schlussbestimmungen



Die Philharmonie übernimmt keine Verantwortung für Veranstaltungen, die in ihren Räumlichkeiten von externen Stellen organisiert werden, auch wenn Karten für diese Veranstaltungen über die Kasse der Philharmonie verkauft werden.

Erläuterungen zu den Bestimmungen und deren Bestimmungen erteilt das Informations- und Werbezentrum der Philharmonie, Tel. 91 431 07 23, von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Diese Verordnung tritt am 2. September 2024 in Kraft.
Dezember 2024
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2024
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